Plenarrede zu schnellen Überbrückungshilfen / Stufenkonzept Corona-Maßnahmen in der Aktuellen Stunde am 11. Feb. 2021

Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die FDP gibt sich heute mal gebildet und formuliert als Thema der Aktuellen Stunde:  »Wenn das Warten auf Novemberhilfen zum Warten auf Godot wird!« Nun möchte ich bezweifeln, dass dieser Titelwahl eine nähere Beschäftigung mit dem Theaterstück um Wladimir und Estragon vorausgegangen ist. Sonst wäre vielleicht sogar Herrn Czaja aufgefallen, dass das Bild etwas schief ist, weil der Zwang zu langem und vergeblichem Warten, der hier wohl gemeint sein soll, gerade nicht das Thema war, das Samuel Beckett im Sinn hatte.

Doch hiervon mal abgesehen hat der Bund die Geduld der Unternehmen, die zeitig ihre Anträge auf die November- und Dezemberhilfen des Bundes gestellt haben, tatsächlich auf eine harte Probe gestellt. Die ersten Auszahlungen der beantragten Novemberhilfen konnten in Berlin durch die IBB erst erfolgen, nachdem sie vom Bund dazu in die Lage versetzt worden war, da alle Anträge über die Plattform des liefen – also ab dem 12. Januar.  Seitdem gehen die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlung der Gelder aber zügig voran.

Das eine oder andere vom Lockdown betroffene Unternehmen hat seinen Unmut über die Verzögerung öffentlich kundgetan oder aber, wie die IBB am Dienstag in einer Online-Infoveranstaltung mitteilte, per Mail versucht, die Bearbeitung des eigenen Antrags voranzubringen. Mit Blick auf die ca. 5.000 Mails richtete IBB-Chef Jürgen Allerkamp gestern einen Appell an die Antragssteller: »Bitte beanspruchen Sie für sich keinen Extraweg«. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Investitionsbank Berlin tun ihr Möglichstes, um den Stau der Antragsbearbeitung aufzulösen, und arbeiten teilweise auch nachts. Dem gebührt hier unsere Anerkennung! (mehr …)

Plenarrede contra AfD-Antrag (U-Bahnhof „Mohrenstraße“)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

als die Nachricht vom offenbar rassistisch motivierten Mord an George Floyd im Mai dieses Jahres um die Welt ging, reagierten nicht nur US-Amerikaner, sondern auch Berlinerinnen und Berliner: Am Eingangsschild des U-Bahnhofs Mohrenstraße war der Namensteil „Mohren-“ überklebt worden mit „George Floyd“. Diese kurzfristige Verwandlung von „Mohrenstraße“ in „George-Floyd-Straße“ war Ausdruck des globalen Protests gegen Rassismus, die Gesellschaften werden empfindlicher und die Stimmen dagegen gewinnen an Gewicht. Die „Umbenennung“ bzw. Tilgung des Wortteils „Mohren“ formuliert gleichzeitig den Wunsch nach einer Tilgung des Rassismus, den die Plakatkleber offenbar in dem Wort „Mohr“ wahrnehmen. Damit sind sie nicht allein. Und so können wir seit einiger Zeit eine breit geführte gesellschaftlich-mediale Debatte verfolgen, die das Thema Rassismus über die Forderung nach Umbenennung problematischer Straßennamen widerspiegelt, wie bspw. im Afrikanischen Viertel in Berlin.

Die BVG sieht sich nicht erst seit dem Plakat an einem ihrer U-Bahnhöfe als Teil der gesellschaftlichen Debatte, sondern nimmt v.a. über die Social-Media-Kanäle rege daran teil. Somit hat sie auch im Nachklang der George-Floyd-Debatte versucht, ein Zeichen zu setzen und die Umbenennung des fraglichen U-Bahnhofs bekanntgegeben. Dieser Vorstoß ist, wie Sie der Presse Anfang Juli entnehmen konnten, nach Intervention des Senats vorerst vom Tisch und der Ausgang ist wieder offen, denn in die Entscheidung werden die Berlinerinnen und Berliner, vor allem die Anrainerinnen und Anrainer, einbezogen.

Dies, meine Damen und Herren, ist gelebte Demokratie! Und nicht etwa das, was die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag fordert, nämlich über die Köpfe aller Beteiligten hinweg zu entscheiden, (– ich zitiere –) „Der U-Bahnhof Mohrenstraße muss seinen Namen behalten“.

Muss? – Zunächst einmal kann ich keinen zwingenden Grund erkennen, warum ausgerechnet diese Bezeichnung des vielfach umbenannten Bahnhofs „die Berliner Geschichte achten“ soll – bis 1950 hieß er Kaiserhof, bis 1986 dann Thälmannplatz und dann bis 1991 Otto-Grotewohl-Straße – , und somit gibt es hier auch nichts zu müssen!

Vielmehr klingt das nach einem autoritären Machtwort, das die AfD zu sprechen wünscht. Und daraus wiederum – wie aus der Antragsbegründung selbst – spricht gerade jenes „zweifelhafte Demokratieverständnis“, das die AfD gerne anderen vorwirft.

Der Antrag kommt in einem verbrämten Herrschaftsgestus daher, der einen wahren Demokraten das Gruseln lehrt: Der Name Mohrenstraße müsse bleiben, um „die Erinnerung (!) an Minderheiten (zu) wahren“ heißt es. Hier werden sprachlich nicht nur Minderheiten als solche hergestellt, sondern auch noch eine Erinnerung an sie beschworen, als seien diese selbst längst Geschichte! Da kann es einem doch – in Erinnerung an finstere Zeiten – wirklich kalt den Rücken runterlaufen!

Wenn hier ein Demokratieverständnis zweifelhaft ist, dann das der AfD-Fraktion, meine Damen und Herren!

Der krude und sehr eigene Umgang mit deutscher Geschichte ist aber für die AfD charakteristisch. Und wieder einmal betätigt sich die AfD als eine quasi  „Historische Kommission“ oder ein Philologengremium in dem Versuch, den Antrag zu begründen. Man will feststellen, dass es „keine historisch begründeten Argumente für eine rassistische Konnotation der Straßenbezeichnung“ gebe. Das ist doch blanker Unsinn! Ob ein Wort, ein Begriff eine solche Konnotation hat, hängt nicht von der Geschichtsschreibung ab, sondern von der Sprache bzw. von denen, die sie sprechen. Der Wortschatz einer Sprache – mit allen Denotationen und Konnotationen – hat ihren Ort nicht in irgendwelchen Wörterbüchern oder gar Geschichtsbüchern, sondern in den Köpfen der Sprachgemeinschaft. Darum wandelt sich Sprache auch beständig, neue Wörter werden gebildet, Bedeutungen verändern sich und das nicht zuletzt, weil Konnotationen hinzukommen oder sogar zur eigentlichen Bedeutung werden. Sprache ist kein Geschichtsbuch und wenn das veraltete Wort Mohr für viele Menschen eine rassistische Konnotation hat, dann ist das so. Und zum Glück sind wir so freiheitlich-demokratisch, dass diese Wahrnehmung auch öffentlich artikuliert werden kann und ein gesellschaftlicher Diskurs entsteht.

Es kann nicht Sache des Parlaments sein, in diesem Diskurs die Deutungshoheit übernehmen zu wollen, indem wir den Menschen buchstäblich vorschreiben, wie sie den Begriff Mohr zu verstehen haben.

Daher plädiere ich nachdrücklich dafür, diesen Antrag abzulehnen.


Die Rede kann beim RBB hier aufgerufen werden.

 

Plenarrede contra FDP-Antrag zu Corona-Hilfen

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

die FDP legt hier heute einen Antrag vor, der vorgibt, sich für die Belange der Wirtschaft einzusetzen. Auf Drucksache 18/2675  »Corona-Hilfen zielgenauer mit Umsatzausfallzahlungen vom Finanzamt« fordert die FDP, dass die Finanzämter direkt anhand der Umsatzergebnisse des letzten Jahres den Unternehmen monatlich 1/12 des Vorjahresumsatzes überweisen sollen. Im Duktus ähnlich abstruser Vorschläge geht der Antragstext weiter. Die Unternehmen, die das Geld nicht benötigen, sollen es dann unaufgefordert wieder dem Fiskus zurücküberweisen. Gerade haben Sie sich hier noch in der Aktuellen Stunde aufgeplustert und Steuerverschwendung angeprangert – und dann legen Sie solch einen Antrag vor?

Ich habe den Eindruck, bei der FDP liegen die Nerven blank, weil politisch betrachtet der Pleitegeier über ihr schwebt – um ihre Terminologie aus der Aktuellen Stunde noch einmal zu bemühen. Natürlich ist es für eine marktliberale Partei wie die FDP, die ständig predigt, der Markt richte alles am besten und der Staat solle sich gefälligst rauszuhalten, eine traumatische Erfahrung, wenn nun plötzlich alle nach dem Staat rufen. Große Konzerne wie TUI oder die Lufthansa tun dies ebenso wie die hippe Start-up-Szene, der sich die FDP sonst so gerne zu bemächtigten sucht. Ich denke da z. B. an den großen FDP-Strategen Christian Lindner, der mit seinem Handy wichtigtuerisch auf Wahlplakaten posiert, als wäre er selber schon so etwas wie ein Start-up-Unternehmer.

Also bei aller Wertschätzung, ich bin gelinde gesagt mehr als verwundert über diese Vorschläge, die einem fiskalischen Himmelfahrtskommando gleichen. Wenn man weiterliest, soll der Fiskus sogar zu hohe Gewinne der Unternehmen  »zu 100% abschöpfen«. Also aus meiner Sicht käme dies einer Enteignung gleich und ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Stünde da nicht FDP über dem Antragstext, könnte man eher eine kommunistische Splittergruppe der Autorenschaft verdächtigen.

Und daher möchte ich mal fragen: Wo ist denn die immer wieder beschworene wirtschafts- und finanzpolitische Kompetenz der FDP an dieser Stelle? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus, der von der FDP sonst sogar zu Recht hochgehalten wird.

Was sagen denn Ihre Datenschutzexperten, liebe FDP,  zu dem Vorschlag, dass das Finanzamt, weil es ja schon mal die gesamten Daten der Unternehmen hat, auch gleich als Zentralbehörde Wirtschaftshilfen auszahlen sowie Gewinne abschöpfen soll? Im Übrigen sind die Landesfinanzbehörden nach Artikel 108 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für die Verwaltung von Steuern zuständig, nicht für die Verwaltung der Wirtschaftsförderung.

Ich weiß gar nicht, ob man überhaupt seriös auf einen solchen Vorschlag reagieren muss. Die begrenzte Redezeit lässt mir jedenfalls hierfür nicht viel Zeit. Aber ich will mal kurz eine Übersicht geben, was wir Sinnvolles im Bereich der Corona-Hilfen schon tun.

Die Finanzämter übernehmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise bereits viele Aufgaben: Die Stundung von Steuerlasten kann beantragt werden, die Vorauszahlungen der Einkommenssteuer, der Gewerbe- und Körperschaftssteuer kann angepasst werden,

Fristverlängerungen für Steuererklärungen werden großzügig bewilligt und die gewährten Corona-Hilfen sind gewinnwirksam zu berücksichtigen. Insofern ist mittelfristig auch dem Missbrauch und der Trittbrettfahrerei ein Riegel vorgeschoben.

Wichtig ist nämlich vor allem: Unsere Corona-Hilfen sind schnell, unbürokratisch und wirkungsvoll. Das haben alle Wirtschaftsverbände auch anerkannt. Die Abwicklung der Programme über die IBB hat sich bewährt.

Von den Zahlen her treibt der Antrag, wenn man ihn tatsächlich umsetzen wollte, besonders absurde Blüten.  Grob gerechnet, müsste man nach dem Entwurf des vorliegenden Antrags für die steuerlich geführten Berliner Unternehmen  monatliche Corona-Zahlungen durch die Berliner Finanzämter von 31.186.667.718 Euro leisten. Das entspräche 1/12 der gesamten in Berlin besteuerten Jahresumsätze des Jahres 2019, wie die FDP der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage ihres Fraktionskollegen Luthe entnehmen könnte. Dies läge allerdings in der Größenordnung des Berliner Jahresbudgets. Und das alles soll über den Berliner Haushalt bereitgestellt werden?

Allein diese absurden finanziellen Belastungen verbieten eine Unterstützung des Antrags.

Wir verfügen mit den Soforthilfeprogrammen I bis V bereits über ein effizientes Hilfesystem. Abhängig vom weiteren Verlauf der Krise, von der Ausgestaltung etwaiger weiterer Bundesprogramme will die SPD-Fraktion nachsteuern – das ist ja auch schon öffentlich bekannt und von der IHK belobt worden. Wir wollen zusätzliche Zuschüsse – ähnlich wie das Land Brandenburg für Unternehmen mit 10 bis 250 Beschäftigten. Das ist der Ergänzungsbedarf, den ich sehe.

Den FDP-Antrag hingegen brauchen wir nicht!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

[Hinweis: Die Rede wurde am 14. Mai 2020 gehalten. Das gesprochene Wort kann vom Redemanuskript abweichen.]

Ein großer Schritt nach vorn mit dem Vergabegesetz

Das neue Ausschreibungs- und Vergabegesetz wurde soeben im Abgeordnetenhaus beschlossen! Damit gilt ab jetzt ein Mindestlohn von 12,50 € für alle Vergaben des Landes Berlin, was Tausenden von Beschäftigten zugute kommt. Zugleich wird der Standort Berlin auch insgesamt sozial und ökologisch gestärkt!

Hier können Sie meinen Redebeitrag zur heutigen Debatte am 2. April 2020 nachlesen:

 

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

auch ich komme heute nicht umhin, ein paar Worte über die aktuelle Situation zu sagen.

Zunächst gilt mein großer Dank dem Personal in den Krankenhäusern und Gesundheitsämtern, bei Feuerwehr und Polizei, in den Supermärkten sowie in vielen weiteren Bereichen. Wir alle erleben, wie diese Menschen, auf die unsere Gesellschaft so verzweifelt wie nie zuvor angewiesen ist, tagtäglich einen fantastischen Job machen und über sich hinauswachsen. Gerade auch um ihre Interessen geht es bei dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz!

Gleichzeitig sind meine Gedanken bei den zahlreichen Menschen, die unmittelbar und mittelbar unter dem Corona-Virus leiden. Als Politik sind wir jetzt mehr gefordert denn je, die richtigen Schlüsse aus der Krise zu ziehen, unsere Arbeit fortzusetzen und dabei ebenfalls einen guten Job zu machen.

Nur scheinen einige Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause – z.B. Herr Dregger vorhin oder Herr Goiny eben -und auch vereinzelte Stimmen von außerhalb der Meinung zu sein, dass wir aufgrund der Krisensituation Gesetzesvorhaben, die zu sozialen und ökologischen Verbesserungen führen, jetzt auf Eis legen sollten. Deshalb möchte ich gerne noch mal daran erinnern, was uns die Krise tagtäglich lehrt:

Erstens können Leugnen, Verharmlosen und verspätetes Handeln fatale Konsequenzen haben. Das gilt nicht nur für das Corona-Virus, sondern z.B. auch für den Klimawandel.

Zweitens gibt es in zu vielen Branchen und in lebenswichtigen Einrichtungen nach wie vor ein grobes Missverhältnis zwischen finanzieller Anerkennung und gesellschaftlichem Wert von Arbeit, das nicht mehr hinnehmbar ist, und uns im Falle des fehlenden  Pflegepersonals auch gerade auf die Füße fällt.

Drittens können politischer Wille und politische Zusammenarbeit in kürzester Zeit viel bewegen und verändern.

Die Koalition ist daher fest entschlossen, die Reform des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, sondern den vorliegenden Gesetzesentwurf hier und heute zu verabschieden.

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Plenarrede contra eine unwirksame Klausel

[Plenarrede vom 30.01.2020]

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

die CDU legt hier einen Antrag vor, der die Vergabe von staatlichen Fördermitteln u. a. im Kulturbereich neben dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung auch an die ausdrückliche Anerkennung des Existenzrechts Israels binden will. Wir lehnen dies ab, weil a) Kulturschaffende und andere Zuwendungsempfänger unter Generalverdacht gestellt werden und b) eine solche Klausel nicht geeignet wäre, den gewünschten Zweck überhaupt zu erzielen.

Selbstverständlich sollen weder Antisemiten noch andere Extremisten Geld vom Staat erhalten. Doch die von der CDU vorgeschlagene Klausel ist nicht geeignet, dies zu erreichen.

Nehmen wir doch den Fall, den die CDU in der Begründung ihres Antrags selbst exemplarisch anführt: Das Berliner Pop-Kultur-Festival sah sich in den Jahren 2017 und 2018 mit einer international agierenden Boykott-Bewegung konfrontiert, die für die Absagen prominenter Künstler sorgte. Dahinter stand – tatsächlich – eine antiisraelische Kampagne, initiiert von der international operierenden israelfeindlichen BDS-Bewegung, deren Ziel die wirtschaftliche, politische und kulturelle Isolierung Israels ist. Die BDS-Kampagne hat in der arabischen Welt besonders großen Einfluss, Künstler, die ihrem Boykott-Aufruf nicht folgen, müssen damit rechnen, in ihren Heimatländern Probleme zu bekommen. Aber auch in England oder den USA finden sich Unterstützer der global aktiven BDS-Bewegung.

Doch weshalb wurde das Berliner Pop-Kultur-Festival überhaupt boykottiert? – Die israelische Botschaft hatte das Festival mit 1.200 Euro Reisekostenzuschüssen unterstützt und wurde daher auch als Unterstützer auf der Homepage des Festivals genannt. Die bloße Nennung Israels reichte der Boykott-Bewegung bereits aus, um die Künstler von der Teilnahme abzuhalten. Doch Festivalleiterin Katja Lucker ließ sich davon nicht beeindrucken und erklärte im Deutschlandfunk   „Natürlich machen wir weiter was mit Israel“.

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Plenarrede zum Lieferverkehr 28.11.2018

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

Hand aufs Herz – wann haben Sie das letzte Mal etwas online bestellt? Jede Bestellung im Internet löst einen Warentransport aus, der für die Städte – und damit natürlich auch für Berlin – zum Problem geworden ist. Beschränkte sich zuvor der Lieferverkehr im innerstädtischen Bereich auf die Warendistribution für den Handel, werden nun verstärkt Güter an jeden einzelnen Haushalt geliefert.

Einerseits freuen wir uns individuell über jedes zugestellte Paket, ärgern uns aber andererseits – als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer – über die Lieferwagen der Paketzusteller, die notgedrungen auf der Fahrbahn in der zweiten Reihe stehen oder, schlimmer noch, den Rad- oder Fußweg blockieren. Letzteres ist mehr als nur ein Ärgernis, sondern pure Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, vor allem der schwächsten unter ihnen, nämlich Kinder und Senioren.

Hier sollte in der Tat gegengesteuert werden. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion erkennt das Problem, das durch den vom Online-Handel verursachten Lieferverkehr entstanden ist und auch zukünftig noch verschärft werden dürfte. Allerdings bietet der Antrag kaum gangbare Lösungsansätze, dafür aber viel Widersprüchliches. So fordern Sie, werte Kollegen von der FDP, zwar ein „systematisches Durchgreifen gegen das Parken von Lieferfahrzeugen auf Gehwegen, Radwegen und in zweiter Reihe“, das vorzugsweise durch die Einrichtung und Freihaltung von Lieferzonen (sic!) erreicht werden soll, aber gleichzeitig (!) soll darf das Parklatzangebot für den Individualverkehr nicht leiden.

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Plenarrede zum Vergabegesetz am 14.11.2019

Plenarrede zum Vergabegesetz am 14.11.2019

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

nachdem wir Anfang des Jahres hier schon einen Antrag der CDU zur Reform des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes beraten durften, das unübersehbar den Zweck verfolgte, das Gesetz seiner wesentlichen Inhalte zu berauben und es damit im Grunde überflüssig zu machen, legt die FDP nun einen Gesetzesantrag vor, der gleich die Aufhebung des BerlAVG zum Gegenstand hat. Das ist aus der wirtschaftsliberalen FDP-Sicht, die allein dem Markt die Kompetenz zuschreibt, alle sozialen Probleme automatisch mit zu lösen, vielleicht konsequent, aber natürlich wirtschafts- und sozialpolitisch an Ignoranz nicht zu überbieten.

Ich möchte noch einmal kurz in Erinnerung rufen, um welche vier Ziele es beim Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz eigentlich geht:

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Ein zentrales Mahnmal kommunistischer Gewaltherrschaft?

Plenarrede vom 31.10.2019

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

es geht jetzt nicht darum, diese Opfergruppen von einer bestimmten Partei vereinnahmen zu lassen – wie es hier ja praktisch geschieht – sondern es geht um das Problem insgesamt. Und da gibt es auf der Bundesebene, das wissen Sie genau, auch bereits Bewegung.

Wir hier in Berlin und auf Bundesebene begehen in diesem Jahr den 30. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer und dürfen im kommenden Jahr den der deutschen Einheit feiern. Diese beiden Ereignisse sind deshalb Grund zum Feiern, weil sie ein Zeichen der Demokratie sind. Sie bedeuten das Ende der SED-Diktatur, das durch eine – friedliche – Revolution letztlich herbeigeführt wurde.

Mit dem Ende der SED-Diktatur begann deren Aufarbeitung, die auf vielfältige Weise geschieht – die wissenschaftliche historische Einordnung ist dabei natürlich ein zentraler Baustein, aber auch der öffentlich-mediale Diskurs, die pädagogische Aufbereitung, die Beratung der Stasi-Opfer, der Zugang der ehemaligen DDR-Bürger zu diesen Unterlagen u.v.m. gehört dazu. Und selbstverständlich das Gedenken an die Opfer.

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Kulturelle Angelegenheiten

Manuskript meiner Plenarrede zum Einzelplan 08 »Kulturelle Angelegenheiten« vom 14. Dezember 2017

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

das kreative und offene Klima, das in Berlin herrscht, wird nachhaltig durch eine lebendige Kultur bestimmt. Berlin ist das internationale Schaufenster der Berliner Republik, gerade weil Kunst, Kultur und Kreativszene hier zu den zentralen Ressourcen gehören.

Die Kultur hat die Erfolgsgeschichte Berlins in besonderer Weise ermöglicht. Nach Jahren der Konsolidierung und der Einsparungen vielerorts, bildet sich die Bedeutung der Kultur zunehmend auch im Haushalt ab. Lag der Kulturetat bis 2015 noch unter 500 Mio. Euro, so beschließen wir heute einen Kulturhaushalt von über 700 Mio. Euro für 2018 und 2019. Die erhebliche Mittelerhöhung bezeugt unseren politischen Willen, die Bedingungen für eine kreative und offene Stadt weiterzuentwickeln und Räume für Austausch, Begegnung und Auseinandersetzung zu erhalten und neu zu schaffen. (mehr …)