Ein großer Schritt nach vorn mit dem Vergabegesetz

Das neue Ausschreibungs- und Vergabegesetz wurde soeben im Abgeordnetenhaus beschlossen! Damit gilt ab jetzt ein Mindestlohn von 12,50 € für alle Vergaben des Landes Berlin, was Tausenden von Beschäftigten zugute kommt. Zugleich wird der Standort Berlin auch insgesamt sozial und ökologisch gestärkt!

Hier können Sie meinen Redebeitrag zur heutigen Debatte am 2. April 2020 nachlesen:

 

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

auch ich komme heute nicht umhin, ein paar Worte über die aktuelle Situation zu sagen.

Zunächst gilt mein großer Dank dem Personal in den Krankenhäusern und Gesundheitsämtern, bei Feuerwehr und Polizei, in den Supermärkten sowie in vielen weiteren Bereichen. Wir alle erleben, wie diese Menschen, auf die unsere Gesellschaft so verzweifelt wie nie zuvor angewiesen ist, tagtäglich einen fantastischen Job machen und über sich hinauswachsen. Gerade auch um ihre Interessen geht es bei dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz!

Gleichzeitig sind meine Gedanken bei den zahlreichen Menschen, die unmittelbar und mittelbar unter dem Corona-Virus leiden. Als Politik sind wir jetzt mehr gefordert denn je, die richtigen Schlüsse aus der Krise zu ziehen, unsere Arbeit fortzusetzen und dabei ebenfalls einen guten Job zu machen.

Nur scheinen einige Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause – z.B. Herr Dregger vorhin oder Herr Goiny eben -und auch vereinzelte Stimmen von außerhalb der Meinung zu sein, dass wir aufgrund der Krisensituation Gesetzesvorhaben, die zu sozialen und ökologischen Verbesserungen führen, jetzt auf Eis legen sollten. Deshalb möchte ich gerne noch mal daran erinnern, was uns die Krise tagtäglich lehrt:

Erstens können Leugnen, Verharmlosen und verspätetes Handeln fatale Konsequenzen haben. Das gilt nicht nur für das Corona-Virus, sondern z.B. auch für den Klimawandel.

Zweitens gibt es in zu vielen Branchen und in lebenswichtigen Einrichtungen nach wie vor ein grobes Missverhältnis zwischen finanzieller Anerkennung und gesellschaftlichem Wert von Arbeit, das nicht mehr hinnehmbar ist, und uns im Falle des fehlenden  Pflegepersonals auch gerade auf die Füße fällt.

Drittens können politischer Wille und politische Zusammenarbeit in kürzester Zeit viel bewegen und verändern.

Die Koalition ist daher fest entschlossen, die Reform des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, sondern den vorliegenden Gesetzesentwurf hier und heute zu verabschieden.

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Plenarrede zum Vergabegesetz am 14.11.2019

Plenarrede zum Vergabegesetz am 14.11.2019

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

nachdem wir Anfang des Jahres hier schon einen Antrag der CDU zur Reform des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes beraten durften, das unübersehbar den Zweck verfolgte, das Gesetz seiner wesentlichen Inhalte zu berauben und es damit im Grunde überflüssig zu machen, legt die FDP nun einen Gesetzesantrag vor, der gleich die Aufhebung des BerlAVG zum Gegenstand hat. Das ist aus der wirtschaftsliberalen FDP-Sicht, die allein dem Markt die Kompetenz zuschreibt, alle sozialen Probleme automatisch mit zu lösen, vielleicht konsequent, aber natürlich wirtschafts- und sozialpolitisch an Ignoranz nicht zu überbieten.

Ich möchte noch einmal kurz in Erinnerung rufen, um welche vier Ziele es beim Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz eigentlich geht:

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