Plenarrede zum CDU-Antrag zur Änderung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 24.01.2019

Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die CDU-Fraktion hat einen Entwurf für die Novellierung des Berliner Ausschreibe- und Vergabegesetzes vorgelegt, der in dieser Form nicht unsere Zustimmung finden kann.

Auffällig an dem Entwurf der CDU-Fraktion ist zunächst, dass der gesamte Paragraf 1 des geltenden Vergabegesetzes fast ersatzlos gestrichen werden soll. Dieser Paragraf umfasst genaue Regelungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung. In Absatz 2 etwa wird die schriftliche Zusicherung, sich an die Tarifverträge zu halten zur Bedingung der Vergabe öffentlicher Aufträge erklärt. Absatz 4 legt fest, dass Unternehmen ein Mindeststundenentgelt zahlen müssen, das durch den Ermächtigungsparagrafen (§ 2) per Rechtsverordnung erhöht werden kann. Absatz 6 regelt, dass sich auch Subunternehmer sich an die Bedingungen halten müssen, die das auftragnehmende Unternehmen eingegangen ist.

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