Musikerhonorare

Honorare für freie Musiker. Plenarrede vom 17. Mai 2018

Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die AfD hat einen Antrag vorgelegt, der vordergründig darauf abzielt, dass Honoraruntergrenzen für freischaffende Musikerinnen und Musiker eingehalten werden, insbesondere dadurch, dass bei der Zuweisung öffentlicher Mittel an Kulturprojekte die Einhaltung von Honorarmindeststandards zur Bedingung gemacht und überwacht wird.

Als Begründung führt die AfD-Fraktion an, dass so der hohe Qualitätsstandard der Berliner Kultur erhalten werden soll. Außerdem solle – man höre und staune – der »die gesamte Gesellschaft belastenden Altersarmut« entgegengewirkt werden.

Ich nehme es der AfD-Fraktion aber nicht ab, dass sie es ehrlich meint. Mein Eindruck ist, dass es bei dem Antrag gar nicht um die soziale Lage freischaffender Musikerinnen und Musiker geht, sondern darum, diese Gruppe für die billige Propaganda der AfD zu instrumentalisieren.

Ähnlich ist in dem Antrag von der Sorge um die Qualität der Berliner Kultur die Rede. Auch das nehme ich der AfD nicht ab! Das Gorki-Theater finden AfD-Politiker zu »postmigrantisch«, mit dem Deutschen Theater und dem Friedrichstadtpalast stehen sei auf Kriegsfuß. Auch dürfte die Abneigung zwischen der AfD einerseits und den Berliner Kulturschaffenden andererseits auf Gegenseitigkeit beruhen. Die Behauptung, die AfD sorge sich um die Qualität der Berliner Kultur oder um die Renten prekär Beschäftigter ist lediglich gut abgeschrieben, ernst gemeint ist das nicht.

Nun ist es in der Tat so, dass im Bereich der Berliner Musikschulen Nachbesserungsbedarf besteht. Die Koalition findet die im »Masterplan Musikschule« des Landesmusikrats vorgetragenen Argumente nachvollziehbar und hat daher 20% Festanstellungen zugesagt. Im Kulturausschuss wurde im Rahmen einer Anhörung aber auch klar, dass es im bekannt komplexen Feld der Zuständigkeiten und unterschiedlicher Berechnungen zu Friktionen und Reibungsverlusten kommt, die dringend der Nachregulierung und des Feintunings bedürfen. Es müssen sich alle Beteiligten zusammensetzen, um dieses 20%-Ziel möglichst rasch umzusetzen.

Darüber hinaus haben verschiedene Interessenverbände wie die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), der Landesmusikrat oder der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg Forderungen zu Honorarmindeststandards veröffentlicht, die wohlbegründet sind, von ver.di unterstützt werden und als Richtschnur für Honorare dienen können.

Die Berliner Fördermittelvergabe an die Forderungen der Fachverbände in Bezug auf Honorarstandards anzupassen, ist daher im Prinzip sinnvoll. Dass dabei über die Mindeststandards im Einzelnen zu verhandeln ist, versteht sich von selbst.

Darüber hinaus wäre es sinnvoll, eine Förderung für die Arbeit der instrumentalen Amateurmusik zu etablieren. Im Moment gibt es zwar eine Chorförderung durch die Kulturverwaltung und durch den Chorverband, die zuletzt aufgestockt wurde, aber keine Förderung der instrumentalen Amateurmusik.

Wir sollten daher die Frage der Honorarverträge und der Beschäftigungssituation von Musikerin-nen und Musikern im Kulturausschuss in gewohnter Sachlichkeit erörtern und uns um eine Lösung bemühen.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass in den prekären Arbeitsmärkten seit Anfang des Jahrzehnts leider fast 40 Prozent der Beschäftigten tätig sind. Honorarverträge gibt es im Übrigen nicht nur im musikalischen oder künstlerischen Sektor. Hier liegen die Probleme, und die müssen angefasst werden. Sie werden für uns angefasst, und da brauchen wir keine Propaganda mit Begriffen wie »Kulturknechtschaft« oder was Sie hier vorgetragen haben, sondern das werden wir im Ausschuss in gewohnter Sachlichkeit diskutieren und auf dem Weg bringen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

[Hinweis: Das gesprochene Wort kann vom Manuskript abweichen]