Ladenschluss und Sonntagsöffnung von »Spätis«
Mitschrift zu meiner Plenarrede vom 11. Januar 2017
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die FDP nimmt die Backen hier mal wieder ziemlich voll. »Von der Provinz zur internationalen Metropole« heißt es etwas großspurig in der Überschrift des Antrages. Und dann geht es gerade mal um angebliche »Wettbewerbsverzerrungen durch das Ladenschlussgesetz«.
Hier kann der FDP zunächst einmal begrifflich auf die Sprünge geholfen werden. Seit November 2006 gibt es ein Berliner Ladenöffnungsgesetz, mit dem das bis dahin geltende Ladenschlussgesetz auf Bundesebene hier für uns abgelöst wurde. Die Föderalismuskommission hatte gerade erst kurz zuvor den Weg für diese landesgesetzlichen Regelungen geöffnet, und Berlin war das erste Bundesland, das davon Gebrauch machte – Sie haben das hier auch lobend erwähnt – und ein Ladenöffnungsgesetz initiiert hat, das so liberal war, dass die damalige FDP-Fraktion sogar davon überrascht gewesen sein dürfte, dass man von Montag 0 Uhr bis Sonnabend kurz vor Mitternacht sowieso jeden Laden, egal welcher Größe, welcher Branche offen haben kann.
Wie Sie wissen, machen allerdings die wenigsten von so umfassenden Öffnungszeiten dann auch wirklich Gebrauch, aber das hat andere Gründe.
Nun bleibt also als Profilierungsfeld für eine sich liberal schimpfende Partei gerade noch das schmale Fenster der Sonntagsöffnungszeiten. Ich bin der Meinung, wir haben hier im Gesetz eine sehr gute Kompromisslösung zwischen allen Beteiligten gefunden, denn nicht allen in der Gesellschaft ist es etwa so wichtig oder sie finden es gut wie die FDP, dass man rund um die Uhr shoppen können muss und dass die Läden immer offen haben müssen, dass der Sonntag und Feiertag sozusagen keine Rolle mehr spielt.
Ich nenne die Kirchen. Die haben immerhin erfolgreich geklagt, dass nicht alle Adventssonntage z. B. offen sein dürfen, hatten wir in den ersten Jahren des Gesetzes auch hier anders geregelt. Oder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, selbstverständlich ist eine sozialdemokratische Partei auch daran interessiert, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier zu unterstützen und nicht unnötige Arbeitszeiten zu verlangen.
Das Gericht – das haben wir nun gerade in dem angesprochenen Urteil ja gesehen – setzt da ziemlich enge Grenzen. Sie sehen kein öffentliches Interesse daran, z. B. bei der Grünen Woche, bei der ITB, bei der Berlinale berlinweit zu öffnen.
Ich finde es richtig, dass der Senat dagegen Beschwerde eingelegt hat, weil tatsächlich meines Erachtens auch ein öffentliches Interesse besteht, bei solchen Anlässen für die Gäste hier offen zu haben.
Aber bitte schön, wir sehen hier, die Politik ist da nicht schlechten Willens, sondern in der Tat, andere gesellschaftliche widerstrebende Interessen, und wir versuchen, das Mögliche hier durchzusetzen.
Ähnliches gilt auch für die Spätis, wenn man da die Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenfrage versucht außen vor zu lassen, indem z. B. ein Späti definiert werden könnte als ein inhabergeführtes Geschäft, dass man sagt, wenn sich der Inhaber dort selber hinstellen mag, dann soll dies möglich sein. Das ist eine Sache, über die man vielleicht diskutieren kann. Aber ansonsten ist der Arbeitnehmerschutz eine ganz wichtige Frage, die man nicht außen vor lassen kann. Wir werden diese Anträge im Ausschuss diskutieren, und ich freue mich darauf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!