Hartes, aber gerechtes Urteil gegen Raser

Vor etwas über einem Jahr, am 1. Februar 2016, starb an der Tauentzienstraße ein unbeteiligter 69-jähriger Autofahrer infolge eines im Polizeijargon als »Profilierungsrennen« bezeichneten illegalen Autorennens. Nun hat das Berliner Landgericht zeitnah sein Urteil gesprochen und den Täter zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
Zumeist wird in ähnlichen Fällen von fahrlässiger Tötung ausgegangen. Das Berliner Landgericht geht damit davon aus, dass ein Vorsatz vorhanden war, weil die Teilnehmer am Rennen die Tötung unbeteiligter Dritter billigend in Kauf genommen hätten.
Als Abgeordneter des betroffenen Wahlkreises begrüße ich dieses Urteil ausdrücklich aus politischer und moralischer Sicht. Solche Rennen sind nicht einfach ein »Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit«, sondern sie setzen eine Sichtweise voraus, die auf andere Menschen prinzipiell keine Rücksicht nimmt. Ein hartes Urteil erscheint mir angebracht, weil damit Taten, die aus gewohnheitsmäßiger Regel- und Gesetzesübertretung resultieren und die die billigende Inkaufnahme schwerer Körperverletzungen und Tötungen beinhalten, nicht länger nur als Fahrlässigkeiten beurteilt werden, sondern auch als vorsätzlich gelten können. Dies entspricht meines Erachtens unserem moralischen Empfinden, dass die Tötung bzw. Verletzung Dritter aus schierem Desinteresse an den Folgen des eigenen Handelns mit vorsätzlichen Gewalttaten durchaus gleich setzt.
Allerdings bringt auch ein solches Urteil wenig, wenn die illegalen Rennen weitergehen. Daher erneuere ich meine schon seinerzeit erhobene Forderung (Newsletter Frank Jahnke, 2/2016, S.2), an betroffenen Straßenabschnitten mehr Blitzer aufzustellen. Auch präventive Maßnahmen in der betroffenen Szene halte ich für eine sinnvolle Maßnahme.