Plenarrede contra AfD-Antrag (U-Bahnhof „Mohrenstraße“)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

als die Nachricht vom offenbar rassistisch motivierten Mord an George Floyd im Mai dieses Jahres um die Welt ging, reagierten nicht nur US-Amerikaner, sondern auch Berlinerinnen und Berliner: Am Eingangsschild des U-Bahnhofs Mohrenstraße war der Namensteil „Mohren-“ überklebt worden mit „George Floyd“. Diese kurzfristige Verwandlung von „Mohrenstraße“ in „George-Floyd-Straße“ war Ausdruck des globalen Protests gegen Rassismus, die Gesellschaften werden empfindlicher und die Stimmen dagegen gewinnen an Gewicht. Die „Umbenennung“ bzw. Tilgung des Wortteils „Mohren“ formuliert gleichzeitig den Wunsch nach einer Tilgung des Rassismus, den die Plakatkleber offenbar in dem Wort „Mohr“ wahrnehmen. Damit sind sie nicht allein. Und so können wir seit einiger Zeit eine breit geführte gesellschaftlich-mediale Debatte verfolgen, die das Thema Rassismus über die Forderung nach Umbenennung problematischer Straßennamen widerspiegelt, wie bspw. im Afrikanischen Viertel in Berlin.

Die BVG sieht sich nicht erst seit dem Plakat an einem ihrer U-Bahnhöfe als Teil der gesellschaftlichen Debatte, sondern nimmt v.a. über die Social-Media-Kanäle rege daran teil. Somit hat sie auch im Nachklang der George-Floyd-Debatte versucht, ein Zeichen zu setzen und die Umbenennung des fraglichen U-Bahnhofs bekanntgegeben. Dieser Vorstoß ist, wie Sie der Presse Anfang Juli entnehmen konnten, nach Intervention des Senats vorerst vom Tisch und der Ausgang ist wieder offen, denn in die Entscheidung werden die Berlinerinnen und Berliner, vor allem die Anrainerinnen und Anrainer, einbezogen.

Dies, meine Damen und Herren, ist gelebte Demokratie! Und nicht etwa das, was die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag fordert, nämlich über die Köpfe aller Beteiligten hinweg zu entscheiden, (– ich zitiere –) „Der U-Bahnhof Mohrenstraße muss seinen Namen behalten“.

Muss? – Zunächst einmal kann ich keinen zwingenden Grund erkennen, warum ausgerechnet diese Bezeichnung des vielfach umbenannten Bahnhofs „die Berliner Geschichte achten“ soll – bis 1950 hieß er Kaiserhof, bis 1986 dann Thälmannplatz und dann bis 1991 Otto-Grotewohl-Straße – , und somit gibt es hier auch nichts zu müssen!

Vielmehr klingt das nach einem autoritären Machtwort, das die AfD zu sprechen wünscht. Und daraus wiederum – wie aus der Antragsbegründung selbst – spricht gerade jenes „zweifelhafte Demokratieverständnis“, das die AfD gerne anderen vorwirft.

Der Antrag kommt in einem verbrämten Herrschaftsgestus daher, der einen wahren Demokraten das Gruseln lehrt: Der Name Mohrenstraße müsse bleiben, um „die Erinnerung (!) an Minderheiten (zu) wahren“ heißt es. Hier werden sprachlich nicht nur Minderheiten als solche hergestellt, sondern auch noch eine Erinnerung an sie beschworen, als seien diese selbst längst Geschichte! Da kann es einem doch – in Erinnerung an finstere Zeiten – wirklich kalt den Rücken runterlaufen!

Wenn hier ein Demokratieverständnis zweifelhaft ist, dann das der AfD-Fraktion, meine Damen und Herren!

Der krude und sehr eigene Umgang mit deutscher Geschichte ist aber für die AfD charakteristisch. Und wieder einmal betätigt sich die AfD als eine quasi  „Historische Kommission“ oder ein Philologengremium in dem Versuch, den Antrag zu begründen. Man will feststellen, dass es „keine historisch begründeten Argumente für eine rassistische Konnotation der Straßenbezeichnung“ gebe. Das ist doch blanker Unsinn! Ob ein Wort, ein Begriff eine solche Konnotation hat, hängt nicht von der Geschichtsschreibung ab, sondern von der Sprache bzw. von denen, die sie sprechen. Der Wortschatz einer Sprache – mit allen Denotationen und Konnotationen – hat ihren Ort nicht in irgendwelchen Wörterbüchern oder gar Geschichtsbüchern, sondern in den Köpfen der Sprachgemeinschaft. Darum wandelt sich Sprache auch beständig, neue Wörter werden gebildet, Bedeutungen verändern sich und das nicht zuletzt, weil Konnotationen hinzukommen oder sogar zur eigentlichen Bedeutung werden. Sprache ist kein Geschichtsbuch und wenn das veraltete Wort Mohr für viele Menschen eine rassistische Konnotation hat, dann ist das so. Und zum Glück sind wir so freiheitlich-demokratisch, dass diese Wahrnehmung auch öffentlich artikuliert werden kann und ein gesellschaftlicher Diskurs entsteht.

Es kann nicht Sache des Parlaments sein, in diesem Diskurs die Deutungshoheit übernehmen zu wollen, indem wir den Menschen buchstäblich vorschreiben, wie sie den Begriff Mohr zu verstehen haben.

Daher plädiere ich nachdrücklich dafür, diesen Antrag abzulehnen.


Die Rede kann beim RBB hier aufgerufen werden.